1. Allgemeines
a) Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen einschließlich solcher aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen gelten die nachstehenden Bedingungen.
b) Entgegenstehenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht Vertragsinhalt. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten die Geschäftsbedingungen der SB als angenommen.
c) Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch dann, wenn SB in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender Bedingungen Arbeiten ausführt.
2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt
a) Der Auftraggeber von SB ist durch seine Unterschrift unter den Rework-Vertrag oder durch mündliche / telefonische Auftragserteilung gebunden.
b) SB kann das Angebot des Auftraggebers nach seiner Wahl unmittelbar nach Auftragserteilung durch Zusendung eines Rework-Vertrages oder durch Arbeitsaufnahme annehmen.
c) Für Fehler, die sich aus vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Muster oder dergleichen) ergeben, übernimmt SB keine Haftung.
3. Vergütung / Gegenrechte
a) Es gelten die im jeweiligen Einzelfall vereinbarten Vergütungen zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die zwischen dem Auftraggeber und SB zuletzt üblichen Preise.
b) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
4. Behinderungen / Unterbrechungen / Abnahme
a) SB ist bemüht, vereinbarte Termine pünktlich einzuhalten. Verbindliche Leistungszeiten müssen schriftlich vereinbart werden. Kann SB nicht pünktlich leisten, wird der Auftraggeber umgehend informiert.
b) Die rechtzeitige Leistung der SB setzt voraus, dass der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen – technische Informationen, Leistungsvorgaben Dritter – rechtzeitig mit SB geklärt und z. B. behördliche Genehmigungen, Auflagen etc. erfüllt hat.
c) Wird SB durch hoheitliche Maßnahmen oder Ereignisse, höhere Gewalt und Zufälligkeiten anderer Art wie Streik und Aussperrung oder durch sonstige Ereignisse, die SB nicht zu vertreten hat, an der Leistung behindert oder nachweislich ohne sein Verschulden von einem Vorlieferanten nicht beliefert, ist SB berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, andernfalls verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
d) Hat SB die Verzögerung zu vertreten, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Entsteht ihm durch die Verzögerung ein Schaden, ist er berechtigt, eine Entschädigung zu verlangen.
e) Kann SB nicht pünktlich leisten, wird der Auftraggeber umgehend informiert.
f) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen. Verletzt der Auftraggeber seine Verpflichtung insoweit, kann SB den Auftraggeber für den SB daraus entstehenden Schaden verantwortlich machen.
5. Mängelansprüche, Gewährleistung, Haftung
a) Der Auftraggeber hat die Leistung der SB unverzüglich nach Erledigung bzw. Ablieferung zu untersuchen. SB sind erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Abnahme, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind SB unverzüglich, spätestens eine Woche nach ihrer Entdeckung, schriftlich mitzuteilen. Geschieht das nicht, gilt die Leistung als genehmigt.
b) Liegt ein von SB zu vertretender Mangel vor, ist deren Haftung auf die Nacherfüllung beschränkt, d. h. SB kann nach seiner Wahl Beseitigungen des Mangels oder Ersatzleistung vornehmen. Der Auftraggeber muss SB umgehend ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; andernfalls ist SB von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen, z. B. zur Wahrung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, darf der Kunde den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen lassen.
c) Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder ist SB zur Mangelbeseitigung nicht bereit oder in der Lage, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
d) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich des entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden, sind ausgeschlossen.
e) Soweit die Haftung von SB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeiternehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
f) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht,
SB unterhält für den Fall evtl. Haftpflichtansprüche eine Betriebshaftpflichtversicherung
6. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl
a) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Koblenz. SB ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Sitz zu verklagen.
b) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz SB der Erfüllungsort.
c) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7. Schlussbestimmungen
a) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit und rechtliche Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.
b) Vereinbarungen, die diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bei Vertragsschluss abändern oder aufheben, müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.